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Rechtsanwältin Susanne Bendig · Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Susanne Bendig · Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin im Verkehrsrecht mit den Tätigkeitsfeldern: Abwicklung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland, Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren, Beratung und Vertretung rund um den Führerschein, Rechte beim Autokauf, Geltendmachung von Schmerzensgeld und Haushaltsführungskosten bei Personenschäden, Vermeidung und Abbau von Punkten im Verkehrszentralregister und vieles mehr



Adresse des Anbieters
Strasse: Rodalber Straße 4
PLZ: 66953
Ort: Pirmasens


Kontakt zum Anbieter
Name: Bendig
Vorname: Susanne
Telefon: 0633151550
Fax: 06331515599


Öffnungszeiten:

Donnerstag
von: 08:00 Uhr - bis: 12:00 Uhr und von: 14:00 Uhr - bis: 17:00 Uhr
Montag
von: 08:00 Uhr - bis: 12:00 Uhr und von: 14:00 Uhr - bis: 17:00 Uhr
Dienstag
von: 08:00 Uhr - bis: 12:00 Uhr und von: 14:00 Uhr - bis: 17:00 Uhr
Mittwoch
von: 08:00 Uhr - bis: 12:00 Uhr und von: 14:00 Uhr - bis: 17:00 Uhr
Freitag
von: 08:00 Uhr - bis: 14:00 Uhr
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen


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Unternehmensbeschreibung / über uns


Rechtsanwältin Susanne Bendig · Fachanwältin für Verkehrsrecht

Ich bin 1973 in Pirmasens geboren. Nach meinem Abitur am Hugo-Ball-Gymnasium in Pirmasens im Jahre 1993 nahm ich an der Universität des Saarlandes das Studium im Bereich Rechtswissenschaften auf.

1999 absolvierte ich erfolgreich das erste juristische Staatsexamen und begann anschließend das Referendariat in Zweibrücken,
welches ich 2002 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. An der SWA Saarbrücken erfolgte im gleichen Jahr meine Fortbildung im Bereich Arbeitsrecht.

Seit November 2002 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und in Pirmasens in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Berthold Stegner tätig.

Im Jahre 2005 besuchte ich in Dortmund den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht und erlangte Ende 2006 die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht.

Seit 2003 bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und engagiere mich im örtlichen Anwaltverein. Ich gebe seit 2005 im Namen des
Pirmasenser AnwaltVereins Prüfungsvorbereitungskurse für die Auszubildenden im Bereich Rechtsanwaltsfachangestellte. Seit 2007 bin ich zudem Mitglied im Vorstand des Pirmasenser AnwaltVereins.

Seit 2009 bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht DeutscherAnwaltVerein.


Mein Tätigkeitsspektrum im Verkehrsrecht
Abwicklung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland
Beauftragung von Sachverständigen zur Schadensfeststellung
Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
Nebenklagevertretung für Verletzte
Beratung und Vertretung rund um den Führerschein
Rechte beim Autokauf
Geltendmachung von Schmerzensgeld und Haushaltsführungskosten bei Personenschäden
Vermeidung und Abbau von Punkten im Verkehrszentralregister
Selbstständige Beweisverfahren zur Sicherung von Beweisen
und vieles mehr

Machen Sie direkt nach dem Unfall keinerlei Angaben zur Sache. Verweisen Sie am Unfallort auf Ihren Verkehrsanwalt, statt sich in Widersprüche zu verstricken. Ich beurteile Haftungsfragen und schätze Ihre Schadensersatzansprüche realistisch ein. Außerdem setze ich Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durch. Denn oft unterlassen es Geschädigte aus Unkenntnis, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen. Setzen Sie gerade auch nach einem unverschuldeten Unfall der Versicherung einen kompetenten Verhandlungspartner entgegen, der Sie zudem i.d.R. kostenlos vertritt; denn die Anwaltskosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind als Schadensposition wie etwa auch die Kosten eines Sachverständigen i.d.R. von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Außerdem erhalten Sie von mir Hilfe im Führerscheinrecht sowie in allen bußgeld- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Durch die Beratung eines Verkehrsanwaltes vermeiden Sie auch Probleme mit der Autowerkstatt oder beim Autokauf.


Kosten

Wir möchten verhindern, dass Sie über den finanziellen Aufwand unserer Arbeit im Unklaren gelassen werden. Die Kostenfrage ist für ein angenehmes Mandatsverhältnis wichtig. Gerne erläutern wir Ihnen in Ihrem Rechtsfall die möglicherweise auf Sie zukommenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Am besten kontaktieren Sie, damit wir erste Informationen in Ihrer Sache erhalten. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und besprechen individuell die weitere Vorgehensweise einschließlich der voraussichtlich anfallenden Kosten im Falle eines Mandates.

Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG). Nur in wenigen Fällen werden wir eine von dem RVG losgelöste Honorarvereinbarung vorschlagen. Nach dem RVG richten sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert bzw. nach dem Gegenstandswert. Häufig gibt es Rahmengebühren. Danach ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen die Vergütung zu bestimmen.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen:
Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber
Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Form der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Über die Voraussetzungen informieren wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellt sich die Frage, ob für Ihren Fall Deckungszusage gegeben ist, mit der Folge, dass Ihr Versicherungsunternehmen die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Als Serviceleistung übernehmen wir für Sie kostenfrei die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dies hat auch den Vorteil, dass wir den Sachverhalt, den Sie uns mitgeteilt haben, komprimiert und rechtlich geprüft weitergeben können. Sie ersparen sich dadurch Arbeit, Zeitaufwand und gegebenenfalls Ärger.

Kostenerstattung

In zivilrechtlichen Angelegenheiten gilt der Grundsatz, dass im Falle des Obsiegens über die gegnerische Partei diese sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten hat. Eine Ausnahme gibt es im Arbeitsrecht. Im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz besteht auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als Prozessbevollmächtigten entstehen.



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