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Schülerjahresfahrkarten: Frist zur Beantragung endet am 16. März

Schülerjahresfahrkarten: Frist zur Beantragung endet am 16. März

Für die Ausstellung der Schülerjahresfahrkarten für das Schuljahr 2020/21 notwendigen Lichtbilder sowie Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten bis spätestens Montag, 16. März 2020, beim Schulverwaltungsamt abgegeben werden müssen.


Autor: Stadtverwaltung Pirmasens
vom: 12.03.2020



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Ausführliche Beschreibung

Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass die für die Ausstellung der Schülerjahresfahrkarten für das Schuljahr 2020/21 notwendigen Lichtbilder sowie Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten bis spätestens Montag, 16. März 2020, beim Schulverwaltungsamt abgegeben werden müssen.

Nur bei fristgerechter Einreichung ist es möglich, den Vorteil zu erhalten, dass die Schülerinnen und Schüler ab 1. August 2020 mit der Verbundkarte auch in den Sommerferien im gesamten Verbundgebiet kostenfrei fahren können. Wird die Frist bis zum 16. März nicht eingehalten, erfolgt die Aushändigung der Schülerjahresfahrkarte frühestens zum Schulbeginn (Montag, 17. August). Bei Fristversäumnis ist eine Aushändigung vor Schulbeginn wegen der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Anträge weder in der Schule noch im Schulverwaltungsamt möglich. Dafür bittet das Schulverwaltungsamt um Verständnis.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen Jenny Schaaff und Lisa Kerber-Meßmer telefonisch unter den Rufnummern 06331/1489012 und 1489016 zur Verfügung.




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