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Corona - Wirtschaftsinformationen Hinweis und Kontaktinformationen für Unternehmen und Selbstständ

Corona - Wirtschaftsinformationen Hinweis und Kontaktinformationen für Unternehmen und Selbstständ

Das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Pirmasens möchte in diesem
Zuge auf Möglichkeiten aufmerksam machen, wenn Sie als Unternehmen von der jetzigen
Situation betroffen und nun vor Liquiditätsproblemen stehen.


Autor: Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
vom: 18.03.2020



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Ausführliche Beschreibung

Sehr geehrte Unternehmer / -innen,

die für uns alle neuartige Situation erfordert Unterstützung und Informationen von allen
Seiten. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Pirmasens möchte in diesem
Zuge auf Möglichkeiten aufmerksam machen, wenn Sie als Unternehmen von der jetzigen
Situation betroffen sind und durch die Auswirkungen des Corona-Virus vor
Liquiditätsproblemen stehen.

Von Seiten des Wirtschaftsministeriums wurde die Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“
eingerichtet, welche von Dr. Ralf Teepe koordiniert wird. Als direkter Ansprechpartner für
Unternehmen steht Ihnen der Mittelstandslotse Prof. Dr. Manfred Becker zur Verfügung.

Alle Ansprechpartner der Stabsstelle und weitere Hinweise finden Sie hier:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Die Situation ist teilweise noch etwas unübersichtlich, wir informieren deshalb heute über
drei Möglichkeiten, die nach unserem Kenntnisstand helfen können in dieser schwierigen
Situation Ihre Liquidität zu sichern:

1. Kurzarbeitergeld (Agentur für Arbeit)

Nutzen Sie Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

Lesen Sie dazu das 32seitige Merkblatt Kurzarbeitergeld auf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie Kurzarbeitergeld elektronisch beantragen
https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

2. Steuerstundungen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, besteht die Möglichkeit einer
evtl. Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Steuervorauszahlungen.
Dazu finden Sie weitere Informationen der Landesregierung unter:

https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/

Wenden sie sich hierzu an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater
Lesen Sie hierzu auch Punkt 2. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmer im Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

„Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ auf
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen - Pressemeldung

3. Betriebsmittelkredite

Es gibt Betriebsmittelkredite der ISB & KfW für Mieten, Personal, etc. Erstellen Sie einen Liquiditätsplan und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer Hausbank auf. Diese wird prüfen, ob ein Betriebsmittelkredit gewährt werden kann.

Lesen Sie hierzu
https://www.bb-rlp.de/fuer-banken/corona-krise-foerderhilfen-der-buergschaftsbank/

Weiter ist im Gespräch ein Notfallfond für Solounternehmen und Kleinunternehmen.
Hierzu können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen geben.

Auch Ihre Verbände, sowie das Ministerium selbst informieren regelmäßig über neue Informationen.

Lesen Sie mehr beim Ministerium.
Lesen Sie mehr bei der IHK Pfalz.
Lesen Sie mehr bei der HWK Pfalz.
Lesen Sie mehr beim BVMW.

Verdachtsfall und Quarantäne

Sollte bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf Corona bestehen sollten Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt informieren.

https://www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/abteilungen/gesundheitswesen/

Die Behörde informiert Sie über Verhaltenstipps und entscheidet über weitere Maßnahmen.

Sollte tatsächlich ein Quarantäne Fall auftreten oder sogar eine vorübergehende Betriebsschließung drohen beruft sich das Gesundheitsamt auf §29 und §30 Infektionsschutzgesetz. Arbeitgeber sind zunächst zur Fortzahlung im Quarantänefall verpflichtet, können jedoch innerhalb von drei Monaten nach §56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung stellen.

Auch wir wissen das die aktuelle Situation schwer ist und viele Opfer fordert, doch nun heißt es gemeinsam Durchhalten, wir stehen Ihnen natürlich auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung und hoffen das diese Zeit schnell durchgestanden ist.

Ihr Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften




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