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Coronavirus: Stadtverwaltung stockt den Vollzugsdienst auf

Coronavirus: Stadtverwaltung stockt den Vollzugsdienst auf

Die Stadtverwaltung Pirmasens hat den Vollzugsdienst personell aufgestockt, um die Einhaltung der angeordneten Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. „Verstöße werden rigoros unterbunden“, kündigt Beigeordneter Denis Clauer an.


Autor: Stadtverwaltung Pirmasens
vom: 20.03.2020



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Ausführliche Beschreibung

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte die Stadt Pirmasens am vergangenen Dienstag, 17. März 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die in den Alltag der Bürger stark eingreift. Die Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz und soll eine weitere Ausbreitung der Pandemie verlangsamen. Das Papier verbietet unter anderem Veranstaltungen und sieht darüber hinaus die Schließung von Geschäften und Einrichtungen vor. Davon betroffen sind etwa Kinos, Kneipen, Fitnessstudios und Museen. Für Speisegaststätten gibt es ebenfalls Einschränkungen. Zudem sind größere Feierlichkeiten im Privaten untersagt.

Das Ordnungsamt als zuständige Behörde kontrolliert, ob die Regelung eingehalten wird. Dazu wurde der kommunale Vollzugsdienst personell aufgestockt. Die fünf Beamten werden u.a. durch Mitarbeiter aus der Straßenverkehrsbehörde und der Abteilung Vollstreckung unterstützt. „Im gesamten Stadtgebiet und den Ortsbezirken muss mit verstärkten Kontrollen gerechnet werden“, kündigt Beigeordneter Denis Clauer an. Er schloss nicht aus, dass es gegebenenfalls in Einzelfällen auch zu gemeinsame Einsätzen mit der Pirmasenser Polizei geben wird und betont. „Wir arbeiten Hand in Hand“. Der Schwerpunkt liege dabei nicht nur auf den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie, sondern auch auf städtischen Parkanlagen. „Wir setzen zunächst auf verstärkte Präsenz der Ordnungskräfte in der der Öffentlichkeit und die Vernunft der Menschen“, so Clauer weiter. Wo es nötig sei, würden die Bürger direkt angesprochen werden. Er rechne insgesamt mit einem verantwortungsvollen Handeln der betroffenen Einzelhändler, Gastronomen, Gewerbetreibenden und Veranstaltern. Schließlich seien die verfügten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen worden.

„Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Sanktionen“, verweist Denis Clauer auf die Allgemeinverfügung. Darin heißt es, dass Verstöße gegen die Anordnung die zu einer Ansteckung führen eine strafbare Handlung darstellen. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro beziehungsweise sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.




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