Wir sind bemüht alle wichtigen Informationen für unsere Unternehmen, Betriebe und Selbstständige zusammen zu tragen und schnellstmöglich auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Autor: Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
vom: 19.03.2020
Wir sind bemüht alle wichtigen Informationen für unsere Unternehmen, Betriebe und Selbstständige zusammen zu tragen und schnellstmöglich auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Natürlich sind auch wir hierfür auf die Informationen des Ministerium angewiesen, seit heute sind dort verschiedene Formulare zu finden, welche wir Ihnen auf unserer Homepage bereits zusammengefasst zur Verfügung stellen:
http://www.pirmasens.de/dante-cms/42039/Formulare.html
Formulare
Wir sind bemüht alle Informationen für Sie zusammen zu tragen und regelmäßig zu aktualisieren, jedoch sind auch wir hier auf die Kommunikation mit dem Land angewiesen. Wir versuchen Informationen dann weiterzugeben, wenn sie zu 100eschlossen sind und veröffentlichen diese nach und nach. Ein paar hilfreiche Links zu einzelnen Formularen, haben wir Ihnen im Nachgang bereit gestellt.
Bescheinigung für Personen, die zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über die deutsche Bundesgrenze pendeln müssen.
Bescheinigung für Berufspendler
Anträge auf Erstattungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nimmt derzeit die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Erlaubnissen für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (Erlaubnisantrag, Erlaubnisfreiheit, Freistellung von Erlaubnispflicht) wahr. Der Umfang der erteilten Erlaubnis richtet sich nach der fachlichen Qualifikation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Sie ist personenbezogen und nicht übertragbar. Entsprechende Anträge nimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau gerne entgegen. Dort erhalten Sie auch eine Beratung im konkreten Einzelfall.
Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls in Verbindung mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung
Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls in Verbindung mit einem gesetzlichen Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich
Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde
Erstattung eines Verdienstausfalls nach §65 IfSG
Allgemeine Informationen zu Ersatzleistungen/Entschädigungen/Hilfeleistungen für betroffene Personen, Betrieb und Selbständige
Allgemeine Informationen