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Maskenpflicht – was gilt jetzt eigentlich?

Maskenpflicht – was gilt jetzt eigentlich?

Ab Montag gilt in Pirmasens eine „Maskenpflicht“. Aber für wen gilt sie eigentlich? In welchen Situationen muss man eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen? Und gibt es Ausnahmen für bestimmte Menschen?


Autor: Markus Zwick
vom: 25.04.2020



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Ausführliche Beschreibung

Hier mal die wichtigsten Informationen im Überblick:
Vorgeschrieben ist eine „Mund-Nasen-Bedeckung“! Das kann eine „Maske“ sein, oder auch Tücher, Schals sowie sonstige Bedeckungen, die über Mund und Nase gehalten oder gebunden werden können.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren!
Sie gilt auch nicht für Menschen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer körperlichen Einschränkung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist. Dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Ebenfalls ausgenommen von der Maskenpflicht sind Mitarbeiter von Einrichtungen, Geschäften, usw., wenn andere geeignete Maßnahmen, z. B. Trennwände, getroffen wurden.

Die Maskenpflicht gilt im gesamten Einzelhandel, auf dem Wochenmarkt, in Apotheken und Sanitätshäusern, in Tankstellen, im KFZ-Handel einschließlich Ersatzteilhandel, Fahrradhandel und Autowaschanlagen. Sie gilt weiterhin in Banken, Sparkassen und Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Buchhandlungen, Büchereien, im Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Bibliotheken und Archiven. Und sie gilt im Baumarkt, Gartenbau- und Tierbedarfsmarkt, sowie dem Großhandel!

In Bussen, Bahnen, usw. (ÖPNV) ist ebenfalls eine solche Bedeckung zu tragen. Auch hier gilt die Pflicht nicht für Kinder unter 6 Jahren sowie kranke Menschen mit ärztlichem Nachweis der Unzumutbarkeit!

Schüler ab 6 Jahren müssen im Schulbus und in den Pausen Masken tragen, während des eigentlichen Unterrichts nicht. Die Schulen informieren die Schüler am 1. Schultag!

In der ersten Woche werden Verstöße noch nicht mit Verwarnungs- und Bußgeldern sanktioniert, es erfolgt in dieser Zeit lediglich eine Ermahnung.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage bei den „FAQs“:
http://www.pirmasens.de/faq




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