Wie in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP (zu finden unter: ) festgehalten dürfen Gastronomien zum 13. Mai 2020 und Hotelerien ab 18. Mai 2020 Ihre Türen wieder öffnen.
Autor: PS:handelt
vom: 11.05.2020
Wie in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP (zu finden unter: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/) festgehalten dürfen Gastronomien zum 13. Mai 2020 und Hotelerien ab 18. Mai 2020 Ihre Türen wieder öffnen.
Doch was gilt es zu beachten?
Hierzu haben das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst.