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Corona-Epidemie schränkt Trauungen und Beisetzungen stark ein

Corona-Epidemie schränkt Trauungen und Beisetzungen stark ein

Die Corona-Pandemie hat Hochzeiten und Beerdigungen stark eingeschränkt. Mit den behutsamen Lockerungen im Kampf gegen die Ausbreitung das Virus kommt es zu Anpassungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern.


Autor: Stadtverwaltung Pirmasens
vom: 21.05.2020



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Ausführliche Beschreibung

Die Corona-Pandemie hat Hochzeiten und Beerdigungen stark eingeschränkt. Mit den behutsamen Lockerungen im Kampf gegen die Ausbreitung das Virus kommt es zu Anpassungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern.

Brautpaare werden ab Juni im Elisabeth-Hoffmann-Saal im Forum Alte Post getraut. Die Zahl der Gäste ist auf insgesamt 23 Personen begrenzt. Maximal zwei Trauzeugen dürfen an der Zeremonie teilnehmen. Ferner stehen die weiteren Sitzplätze mit den Verwandten ersten Grades, also möglichen Kindern der Brautleute, Eltern und Großeltern oder Personen eines weiteren Hausstandes zur Verfügung. Die restlichen Plätze dürfen mit weiteren Gästen über diesen Personenkreis hinausgehend besetzt werden, dazu zählt etwa auch der Fotograf.

Alle Personen müssen beim Betreten des Forum Alte Post einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für die individuelle Hände-Desinfektion ist jeder Gast selbst verantwortlich. Die Teilnehmer der Hochzeitsgesellschaft sind verpflichtet, sich in eine Liste mit vollständigem Namen und Anschrift einzutragen, um die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten sicherzustellen.

Paare, die sich im Standesamt am Exerzierplatz trauen lassen, bleiben wie schon bisher mit dem Beamten unter sich. Die Eheschließenden wurden – soweit bisher erreichbar – über die neuen Regelungen informiert. Ihnen steht es frei, im Rahmen der Anmeldefrist (sechs Monate seit dem Tag der Anmeldung) den Termin zu verschieben. Auch eine Verschiebung über diese Frist hinaus ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Die novellierte Fassung der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie lässt auch das Abschiednehmen mit Trauerfeiern wieder zu – allerdings unter strengen Auflagen.

Ab kommenden Montag, 18. Mai 2020, ist die Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof wieder geöffnet. Die Anzahl der Trauergäste ist – inklusive Pfarrer und Organist – auf maximal 14 Personen begrenzt. Um den geforderten Mindestabstand einhalten zu können, stehen keine Stehplätze für weitere Gäste zur Verfügung. Die Trauernden sind darüber hinaus verpflichtet, eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen.

An der Trauerfeier in der Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof dürfen als Gäste folgende Personen teilnehmen:

die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen

Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten Grad verwandt sind, und
Personen eines weiteren Hausstands.

Über den oben genannten Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn die Anzahl der restlichen Sitzplätze in der Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof ausreicht. Auch die weiteren Vorgaben orientieren sich an der Durchführung von Gottesdiensten, wie sie in der Landesverordnung festgelegt wurden. So werden die Teilnehmer der Trauerfeier von den Bestattungsunternehmen erfasst, Gesang der Gemeinde ist nicht erlaubt und die Aussegnungshalle wird nach jeder Feier desinfiziert.

Die Trauerhallen auf den Friedhöfen der Ortsbezirke bleiben aufgrund der zu geringen Größe bis auf Weiteres geschlossen.

Alle weiteren bisher gültigen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen bei Beerdigungen bleiben in Kraft. Über das Vorgehen sind alle ortsansässigen Bestatter und Seelsorger informiert.




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