Die Stadtwerke geben die von der Bundesregierung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 beschlossene Absenkung der Mehrwertsteuer (19 auf 16 Prozent bzw. 7 auf 5 Prozent) bei Energie- und Wasserlieferungen in vollem Umfang an ihre Kunden weiter.
Autor: Stadtverwaltung Pirmasens
vom: 13.07.2020
Die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze werden auf der kommenden Jahresrechnung ausgewiesen. Dazu sind weder die Ablesung der Energie- und Wasserzähler noch eine Anpassung der aktuell festgelegten Abschläge zum Stichtag 1. Juli 2020 notwendig, denn die Stadtwerke gewähren die reduzierten Mehrwertsteuersätze für das komplette Abrechnungsjahr 2020 im Rahmen der Stichtagsablesung und Abrechnung zum Jahresende.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei unterjähriger (z.B. monatlicher) Ablesung und Abrechnung werden die reduzierten Steuersätze erst für die Zeiträume ab dem 1. Juli 2020 berücksichtigt.
Im PLUB gelten seit der Wiedereröffnung bereits reduzierte Sonderpreise. Bei den Stadtbussen der Verkehrsbetriebe gelten die Preisvorgaben des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar.
Die Stadtwerke bitten zu beachten, dass ab dem 1. Januar 2021 automatisch die dann geltenden Mehrwertsteuersätze zur Anwendung kommen.
Bei Fragen sind die Mitarbeiter der Stadtwerke erreichbar unter der Telefonnummer 06331 / 876 270.