Ab dem 16.9.2020 gilt die 11. Corona- Bekämpfungsverordnung! Es gibt einige Lockerungen, über die ich Sie hiermit gerne informieren möchte
Autor: Markus Zwick
vom: 11.09.2020
Ab dem 16.9.2020 gilt die 11. Corona- Bekämpfungsverordnung! Es gibt einige Lockerungen, über die ich Sie hiermit gerne informieren möchte:
Die Landesregierung hat unter anderem neue Regelungen für Veranstaltungen getroffen: Innerhalb geschlossener Räume dürfen künftig bis zu 250 Personen feiern (bisher bis zu 150), im Freien sogar 500 (bisher 350).
Bei festen Tribünenplätzen usw. können diese Zahlen ausnahmsweise überschritten und bis zu 10% der Plätze ausgelastet werden, z. B. im Fußballstadion! ⚽️
Im Einzelhandel dürfen künftig doppelt so viele Leute in die Geschäfte, wie bisher. Denn bisher galt eine Beschränkung auf 1 Person je 10m². Diese Grenze wurde auf 1 Person je 5m² verändert!
Im Kino usw. gilt der Abstand als gewahrt, wenn vor, hinter und neben dem eigenen Sitzplatz je ein Platz frei bleibt! 🙋♂️🪑🙋♂️🪑🙋♂️🪑🙋♂️