Serviceleistungen

Serviceleistungen der Pirmasenser Ämter

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Gerichtsvollzieher

Die/der Gerichtsvollzieher(in) ist Beamte(r) und Angehörige(r) des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.

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Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine

Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine der Gerichte im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Die Terminbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht.

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Gutachten, Wert, Besichtigung, Gewährleistung

Vor dem Versteigerungstermin wird der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes durch das Gericht festgesetzt. Die Wertfestsetzung erfolgt im Regelfall aufgrund des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.




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Landesschlichtungsgesetz / Landesnachbarrechtsgesetz

Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) - vom 10.10.2008 ist die Erhebung einer Klage erst zulässig, nachdem vor einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

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Betreuung und Vorsorgevollmacht

Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens nicht um eine Entmündigung, sondern vielmehr um eine Art Unterstützung der betroffenen Person.



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