Bisher waren Hochzeiten im Standesamtes leider nur eingeschränkt möglich. Und Bestattungen waren auf den „engsten Familienkreis“ beschränkt! Wer genau dazu gehört, wurde nicht konkretisiert.
Autor: Markus Zwick
vom: 15.05.2020
Die Corona-Krise hat auch die schönsten und die traurigsten Tage in unserem Leben eingeschränkt, denn auch in diesen Zeiten sagen glückliche Menschen aus Liebe „ja“ zueinander und heiraten. Und es müssen leider auch Menschen Abschied nehmen, wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte beerdigt werden.
Bisher waren Hochzeiten im Standesamtes leider nur eingeschränkt möglich. Und Bestattungen waren auf den „engsten Familienkreis“ beschränkt! Wer genau dazu gehört, wurde nicht konkretisiert.
Jetzt hat das Land neue, klarere Regelungen getroffen:
An standesamtlichen Hochzeiten dürfen seit gestern teilnehmen: Das Brautpaar, der Standesbeamte, weitere notwendige Personen, zwei Trauzeugen, Eltern und Kinder des Brautpaares, Personen eines weiteren Hausstandes und sonstige Menschen, wenn micht mehr als eine Person je 10 m² Fläche anwesend ist.
In der Kirche gelten die Regeln für Gottesdienste! 💒
An Bestattungen „in geschlossenen Räumen“ dürfen seit Donnerstag folgende Trauergäste teilnehmen: Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Eltern und Kinder des Verstorbenen. Außerdem Personen „eines weiteren Hausstandes“ und sonstige Menschen, wenn nicht mehr als eine Person je 10m² Fläche anwesend ist.
Die neuen Regeln schaffen zwar Klarheit. Ich finde sie aber trotzdem traurig und hoffe, dass bald wieder jeder nahestehende Mensch dabei sein und Freude und Trauer teilen kann: beim schönsten Tag im Leben sowie beim letzten Gang!