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Pirmasens - Stadtspitze begrüßt behutsame Lockerungen und öffnet Spielplatz

Pirmasens - Stadtspitze begrüßt behutsame Lockerungen und öffnet Spielplatz

Der Stadtvorstand hat sich - auf Grundlage der Novellierung der Corona-Bekämpfungsverordnung - darauf verständigt, die Spielplätze ab dem morgigen Sonntag, 3. Mai 2020, wieder zu öffnen.


Autor: Stadtverwaltung Pirmasens
vom: 03.05.2020



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Die Verwaltungsspitze im Pirmasenser Rathaus begrüßt die Beschlüsse von Bund und Ländern für weitere behutsame Lockerungen im öffentlichen Leben. Der Stadtvorstand hat sich - auf Grundlage der Novellierung der Corona-Bekämpfungsverordnung - darauf verständigt, die Spielplätze ab dem morgigen Sonntag, 3. Mai 2020, wieder zu öffnen.

„Der eingeschlagene Kurs der Verantwortung und Vorsicht findet unsere Zustimmung“, erklärt Oberbürgermeister Markus Zwick. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder getroffenen Beschlüsse seien eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheitsrechten, wirtschaftlichen Auswirkungen und sozialer Teilhabe. „Unsere Knirpse sind die kleinen Helden des Alltags.

Sie haben in den letzten Wochen besonders viel zurückstecken müssen“, so Zwick weiter. Deshalb freue es ihn ganz besonders, dass in Pirmasens und den Ortsbezirken ab Sonntag die ersten Spielplätze wieder geöffnet sind. Er richtet einen dringenden Appell an Eltern, hier unbedingt die eigene Verantwortung wahrzunehmen „Wir vertrauen darauf, dass Eltern sich nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden, stark frequentierte Anlagen meiden und darauf achten, dass ihre Mädchen und Jungen die geltenden Regeln einhalten, so gut dies eben bei Kindern möglich ist“.

Beigeordneter Denis Clauer betont, der kommunale Vollzugsdienst werde die Spielplätze im Rahmen kontrollieren und auf die Eltern zugehen, damit die allgemeinen Hygienevorgaben eingehalten werden. Es sei aber illusorisch, überall und laufend zu überwachen. „Wir werden die Situation vor Ort genau beobachten und behalten uns vor, die Spielplätze notfalls wieder zu schließen“, so Clauer.

Spätestens bis Mitte kommender Woche stünden alle Spielplätze wieder ohne Einschränkungen zur Verfügung, erläutert Bürgermeister Michael Mass. Und weiter: „Die bisher geltenden Verbotsschilder und Absperrungen werden aktuell bereits demontiert“. Dagegen weiterhin gesperrt bleiben sämtliche Grillplätze sowie die Skate-Anlage im Strecktalpark und das Bodentrampolin am Exerzierplatz.

„Im Kampf gegen die Eindämmung der Corona-Pandemie haben wir es in den letzten Wochen mit viel Disziplin und Entbehrungen geschafft, die Infektionskurve auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Wir dürfen die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden. Deshalb müssen wir weiter vorsichtig sein und Rücksicht auf unsere Mitmenschen nehmen“, sagt OB Markus Zwick. Deshalb sei es unbedingt notwendig, die Abstand- und Hygieneregeln sowie die weiterhin geltenden Kontaktsperre einzuhalten.

Gemäß der geltenden Landesverordnung ist ein Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Darüber hinaus ist untereinander jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die novellierte Landesverordnung sieht neben den Spielplätzen weitere Öffnungsmaßnahmen vor. Die für Pirmasens wichtigsten Änderung im Überblick:

Ab kommenden Montag, 4. Mai 2020, können alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Die Betreiber müssen die gebotenen Hygienemaßnahmen erfülle und sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. Zudem sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zu ergreifen, wobei bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche zulässig ist, ab 801 Quadratmeter eine Person pro 20 Quadratmeter. Entsprechend ergibt sich die maximale Zahl der Personen, die sich gleichzeitig im Laden aufhalten dürfen. Die Mitarbeiter müssen ebenso wie die Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Auch Friseure und Einrichtung zur Fußpflege können ab Montag unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder öffnen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung für Mitarbeiter und Kunden ist ebenso verpflichtend wie die Begrenzung des Zutritts, also eine Person pro zehn Quadratmetern Fläche. Eine Unterschreitung des Mindestabstands zur Durchführung einer Tätigkeit wird unter diesen Voraussetzungen zugelassen.

Der Musikunterricht, ausgenommen Gesangsstunden, einzeln oder zu zweit, ist ebenfalls ab 4. Mai wieder möglich – unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Bereits ab dem morgigen Sonntag, 3. Mai, können Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten umfangreichen Schutzkonzepte sind in der neuesten Fassung der Landesverordnung nachzulesen.

„Der kommunale Vollzugsdienst wird im Rahmen seiner Streifengänge stichprobenartig kontrollieren und Verstöße gegebenenfalls ahnden“, kündigt Beigeordneter Denis Clauer an. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes stehen Einzelhändlern und von den aktuellen Lockerungen betroffenen Dienstleistern für Rückfragen telefonisch zur Verfügung. Die zentrale Service-Nummer lautet: 06331/84-2020.

Die fünfte Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz finden Interessierte unter www.pirmasens.de/corona. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. Unter www.pirmasens.de/faq hat die Stadtverwaltung zahlreiche Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst.




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