Nach einer weiteren Telefonkonferenz mit der Bundeskanzlerin hat das Land neue Lockerungen beschlossen. Hier ein kleiner Überblick über die wesentlichen Regelungen bzw. Änderungen.
Autor: Markus Zwick
vom: 09.05.2020
Nach einer weiteren Telefonkonferenz mit der Bundeskanzlerin hat das Land neue Lockerungen beschlossen. Hier ein kleiner Überblick über die wesentlichen Regelungen bzw. Änderungen:
- Ab Montag, 11.5.2020, können wieder Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen öffnen
- Ab Mittwoch 13.5.2020, darf die Gastronomie wieder öffnen. Gäste müssen sich anmelden und ihre Kontaktdaten angeben. Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen und es sind Mindestabstände zu wahren
- Ebenfalls ab 13.5. dürfen Kosmetik-, Massagesalons, Nagelstudios, Tattoo- und Piercingstudios wieder öffnen
- ab 13. Mai ist außerdem wieder der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel unter Einhaltung der Mindestabstände möglich. Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen
- Ab Montag, 18.5.2015, sollen Hotels, Ferienhäuser und sonstige Beherbergungsbetriebe wieder für touristische Zwecke öffnen dürfen. Hierzu muss das Land aber erst noch eine weitere Rechtsverordnung erlassen
- Kindergärten: es gibt weiterhin nur eine „Notbetreuung“. Diese soll aber weiter ausgebaut werden. Bis Sommer sollen alle Kinder „phasenweise“ oder zumindest „stundenweise“ zurück in die Kitas kommen
- Schulen: es gibt weiterhin eine „Notbetreuung“. Ab dem 25. Mai sollen auch die 3. und die 5. und 6. Klassen wieder zur Schule gehen. Ab dem 8. Juni dann auch die 1. und 2. sowie die 7. und 8. Klassen.
Ich begrüße die Lockerungen sehr! Jedoch leuchtet mir nicht ganz ein, wieso andere Einrichtungen, die auch entsprechende Hygienestandards erfüllen können, weiterhin geschlossen bleiben müssen? Zum Beispiel Kinos, Spielhallen, Fitnessstudios, Internetcafés, usw.?! 🧐
Ich habe beim Land angeregt, auch diese Einrichtungen zeitnah unter Hygieneauflagen wieder öffnen zu dürfen.